Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

1. Aufträge

  • erst durch unsere Auftragsbestätigung wird ein Auftrag verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen widersprochen hat.
  • Größen- und/oder Mengenangaben gelten als unverbindliche Näherungswerte, wenn diese nicht ausdrücklich als verbindlich benannt sind.
  • zum Angebot gewünschte Ergänzungen oder Änderungen müssen schriftlich erfolgen.
  • Änderungen der Bauart oder Ausführung, sowie deren mögliche Verbesserungen bleiben uns vorbehalten

2. Lieferung

  • Lieferfristen sind dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und beginnen nach Eingang aller auftragserforderlichen Unterlagen und, falls vereinbart, nach Eingang von Materialbereitstellung.
  • zulässig sind Teillieferungen, wenn diese sich in einem zumutbaren Rahmen bewegen.
  • die Lieferfrist gilt mit dem Versand als eingehalten. Ebenfalls als eingehalten gilt die Lieferfrist auch, wenn die Versendung ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich ist.
  • Kann eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten werden, ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.

3. Höhere Gewalt

  • Regelungen bei Eintritt höherer Gewalt wie:
    • Unverschuldete Transport- oder Betriebsstörungen
    • Unverschuldeter Energie- oder Rohstoffmangel
    • Streik, Aussperrung
  • Die Regelungen gelten, wenn trotz zumutbarer Anstrengungen eine rechtzeitige Lieferung unmöglich ist, aber auch, wenn diese bei einem Unterlieferanten eintreten.
  • Bei Eintritt von höherer Gewalt werden wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Wir werden Beeinträchtigungen so gering wie möglich halten.
  • Bei Eintritt höherer Gewalt kann die Lieferung um die Dauer der Behinderung mit einer angemessenen Anlaufzeit von uns verschoben werden. Des Weiteren haben wir die Möglichkeit, vom noch nicht gefertigten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  • Der Kunde kann uns innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt der höheren Gewalt auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern, oder vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt durch uns innerhalb dieser Frist keine diesbezügliche Erklärung, kann der Kunde vom nichterfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.

4. Materialbereitstellung

Bei Materialbereitstellung durch den Kunden, sind auf Kosten des Kunden die Materialien mit ausreichenden Mengen- und Größenzuschlägen in einwandfreier Beschaffenheit rechtzeitig zu liefern.

  • Die Lieferzeit verlängert sich bei Nichterfüllung angemessen. Die Mehrkosten für Fertigungsunterbrechungen müssen, außer in Fällen von höherer Gewalt, durch den Kunden getragen werden.

5. Materialbeschaffenheit bei Produkten für Lebensmittel

  • Die Eignung von Materialien für Produkte, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, ist vorab vom Kunden für das spezielle Lebensmittel zu prüfen.

6. Unterlagen und Entwürfe

  • Angefertigte Entwürfe und dergleichen bleiben in unserem Besitz, auch wenn wir die darauf entfallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt haben.
  • Ausführungs- und Urheberrechte verbleiben ausschließlich bei uns.
  • Bei vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen erlangen wir Miturheberrechte bei Mitgestaltung. Vom Kunden ist hierbei sicherzustellen, dass diese Unterlagen frei von Inanspruchnahme durch Dritte sind, die diese geltend machen können.

7. Abnahmeverpflichtung

  • Bei Nichterfüllung der Abnahmepflicht, können wir nach erfolgter Benachrichtigung an den Kunden, den Auftragsgegenstand anderweitig veräußern.
  • Bei Abrufverträgen oder festen Vereinbarungen von Menge, Laufzeit und Abnahmeterminen, können wir spätestens nach 3 Monaten ab Auftragsbestätigung einen verbindlichen Liefertermin verlangen. Sollte dies nicht innerhalb von 3 Wochen nach Aufforderung erfolgen, werden wir nach einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadenersatz fordern.

8. Preise

  • Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Zölle, Ein- oder Ausfuhrnebenabgaben.
  • Wir sind bei neuen Aufträgen nicht an vorhergegangene Preise gebunden.
  • Maßgebliche Kostenfaktorenänderungen nach Angebotsabgabe, bzw. Auftragsbestätigung für Material, Personal und Energie um mehr als 3 % berechtigt beide Parteien, eine Preisanpassung zu fordern. Die Bemessung erfolgt nach maßgeblicher Kostenfaktoränderung auf den Gesamtpreis.

9. Zahlungsbedingungen

  • Der Kaufpreis ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu begleichen.
  • Die Zahlungen gelten als geleistet, sobald wir über den Betrag verfügen können und diese dem entsprechenden Auftrag zugeordnet werden können. Bei Nichtzuordenbarkeit wird dieser Betrag, bei Bestehen, mit der ältesten fälligen Schuld verrechnet.
  • Angebots- und Rechnungsstellung erfolgen grundsätzlich in EURO (€).
  • Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB fällig. Der Kunde trägt alle Kosten, Gebühren und Auslagen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
  • Bei Zweifel der Kreditwürdigkeit des Kunden oder Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sind wir zur sofortigen Fälligkeitsstellung aller Forderungen berechtigt. In diesen Fällen können für noch ausstehende Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen verlangt werden und, im Falle eines erfolglosen Verlaufs, nach einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückgetreten werden.
  • Wir haben das Recht, sämtliche Forderungen aufzurechnen, die der Kunde uns gegenüber hat.
  • Der Kunde kann nur dann, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig sind, von einem Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen Gebrauch machen oder aufrechnen.
  • Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, werden keine Schecks oder Wechsel angenommen. Sämtliche Kosten, die damit verbunden sind, gehen zu Lasten des Kunden.
  • Wir haben das Recht, Forderungen gegen Kunden an Dritte abzutreten.

10. Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche durch den Kunden, bleibt die Ware Eigentum der Firma Prando industrial products GmbH.
  • Bei Nichterfüllung wird die Ware zur Vorbehaltsware und Beschlagnahme oder Pfändungen durch Dritte sind uns durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen.

Eigens oder durch einen Dritten hergestellte Vorrichtungen und Hilfsmittel bleiben Eigentum der Firma Prando industrial products GmbH, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Im Falle einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung geht dieses Eigentum nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Während der Bearbeitung und bis zum Ende des Vertrags bleiben diese Vorrichtungen und Hilfsmittel im Besitz der Firma Prando industrial products GmbH, werden jedoch als Fremdeigentum gekennzeichnet und gegebenenfalls auf Kundenwunsch entsprechend versichert.

11. Verpackung und Versand

  • Wir wählen Verpackung, Versandart und Versandweg mit den von uns ausgewählten Versendern zu den mit diesen vereinbarten Konditionen, wenn nicht ausdrücklich vertraglich anders vereinbart.
  • Gegen speziell vom Kunden zu bezeichnende Risiken kann die Ware auch auf schriftlichen Kundenwunsch hin versichert werden.

12. Gefahrenübergang und Annahmeverzug

  • Mit Verlassen der Lieferung (auch frachtfreie Lieferung) geht die Gefahr auf den Kunden über. Bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft kann die Gefahr bereits auf den Kunden übergehen, wenn dieser eine Verzögerung der Absendung zu vertreten hat.
  • Annahmeverzug durch den Kunden berechtigt uns, die Ware nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Für Einlagerung in unserer Betriebsstätte werden 0,5 % des Rechnungsbetrags pro Woche fällig. Sollte eine speziellere Lagerung mit höheren Kosten oder Schadenersatz erforderlich sein, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. Gesetzliche Rechte im Falle des Ausschlusses der Leistungspflicht bleiben beiderseits unangetastet.

13. Mängelhaftung für Sachmängel

  • Ausführung und Qualität der Erzeugnisse richten sich nach Produktbeschreibungen oder Mustern, wie vor Produktion vereinbart.
  • Technische Normen als Leistungsbeschreibung sind nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Die Fertigung erfolgt mit branchenüblichen Materialien und es gelten die branchenüblichen Toleranzen.
  • Nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Gewicht, Farbe, Höhe oder Breite berechtigen den Kunden nicht zur Mängelrüge.
  • Begründete Mängelrügen verpflichten uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, je nach unserer Wahl. Auf unser Verlangen hin, sind uns die ersetzten Teile unfrei zurückzusenden.
  • Unsachgemäße Behandlung und eigenmächtiges Nacharbeiten führen zum Verlust aller Mängelansprüche.
  • Abnutzung und Verschleiß im üblichen Umfang stellen keinen Gewährleistungsanspruch dar.
  • Mängelrügen sind unverzüglich anzuzeigen und müssen in schriftlicher Form erfolgen. Für versteckte Mängel gilt dies ebenso, sobald diese festgestellt wurden. Alle Mängelansprüche in beiden Fällen verjähren nach sechs Monaten, sofern nicht anders vereinbart.

14. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

  • Bei Pflichtverletzungen unsererseits kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden ist jedoch ausgeschlossen.
  • Als Pflichtverletzung gelten hier eine nicht ordnungsgemäße Durchführung, die Nichterfüllung des Vertrags und/oder wenn einer wichtigen und zwingend notwendigen Hinweispflicht unsererseits nicht nachgekommen wird.
  • Haftung besteht auch, soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt. Unberührt davon bleibt die verschuldungsunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie.
  • Mit vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der Beweislasst zum Nachteil des Kunden nicht verbunden.

15. Anwendung unserer AGB

  • Unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen“ gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, wenn es sich beim Kunden um ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder wenn es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
  • Die AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, auch bei nicht ausdrücklicher Bezugnahme, sofern diese bei einem früheren Auftrag vom gleichen Kunden bereits bestätigt wurden.
  • Ihren AGB widersprechen wir, es sei denn, diese wurden von uns ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt.
  • Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

16. Rechtsmängel/gewerbliche Schutzrechte

  • Der Kunde hat die alleinige Pflicht und muss dafür eintreten, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware nicht verletzt werden, wenn der Kunde Muster, Zeichnungen, Modelle oder dergleichen zur Vertragsbearbeitung zur Verfügung stellt. Ansprüche Dritter hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen und er tritt selbst für den Ersatz des entstandenen Schadens ein. Ohne Prüfung der Rechtslage kann die weitere Bearbeitung und/oder Lieferung der Ware bis zur Klärung der Rechtslage von uns eingestellt werden und bei Unzumutbarkeit der Weiterführung des Auftrags durch die Verzögerung vom Auftrag durch uns zurückgetreten werden.
  • Die Eigentums- Urheber- und gegebenenfalls gewerblichen Schutzrechte an Vorrichtungen, Hilfsmitteln, Mustern, Modellen, Entwürfen und Zeichnungen oder dergleichen, die von uns oder von uns beauftragten Dritten gefertigt und/oder erstellt wurden, insbesondere alle Nutzungs- und Verwertungsrechte stehen der Firma Prando industrial products GmbH zu. Der Kunde hat auf unser Verlangen hin, alle entsprechenden Teile/Unterlagen und alle eventuell angefertigten Vervielfältigungen nach Aufforderung unverzüglich an uns zurückzugeben.
  • Uns überlassene Muster und Zeichnungen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden von uns auf Wunsch des Kunden hin, zurückgesandt oder nach einer Frist von 3 Monaten nach Angebotsabgabe vernichtet. Für den Kunden gilt diese Verpflichtung entsprechend. Beide Parteien müssen jeweils vor Vernichtung den Vertragspartner rechtzeitig über die Vernichtung informieren.
  • Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gilt für diese entsprechend Nr. 13.

17. Allgemeines

  • Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen davon unberührt und eine unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, zu ersetzen. Im Falle einer bestehenden oder zukünftigen Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung unserer AGB berührt dies die übrigen Bestimmungen unserer AGB nicht. Gleiches gilt, falls unsere AGB Lücken enthalten sollten. Gemeinsam sind wir dann dazu verpflichtet, anstelle von Lücken und/oder unwirksamen Bestimmungen wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Bestimmungen und unseren AGB am nächsten kommen.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma Prando industrial products GmbH
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts.